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Joachim Bartsch / MS Bike Station - Carrer de Nunyo Sanc 76/5 - 07180 Santa Ponca
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Haftungsausschluss
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Irrtum und Änderung vorbehalten: Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir uns jederzeit Änderungen der Miet- und Tourenpreise sowie Änderungen der Touren vorbehalten. In solchen Fällen kann es sein, dass die Informationen auf unserer Website nicht immer aktuell sind. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte vor Ort in unserem Shop in Paguera.
Kommentare
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Rechtliche Hinweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für den Mietvertrag zwischen Jaochim Bartsch NI.E. Z1807684G(Vermieter) und dem Mieter. Sie beziehen Fahrrädern, E-bikes, Stand up Paddel. Für alle anderen Leistungen im Zusammenhang mit den vermieteten Fahrzeugen oder Produkten (Incentives, organisierte Touren, usw.) gelten die AGB des jeweiligen Veranstalters. Vorbehaltlich bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die nur schriftlich gültig sind.
1. Vertragsabschluss
Der Mieter kann das gewünschte Fahrzeug oder Produkt telefonisch, schriftlich, per Fax, per Internet oder per E-Mail buchen. Er erhält daraufhin vom Vermieter eine schriftliche Buchungsbestätigung.
2. Zahlung – Kaution – Anzahlung – Restzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung wird der Gesamt-Betrag fällig. Der fällige Mietbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das angegebene Geschäftskonto zu überweisen. Die Buchung wird nur wirksam, wenn der Betrag innerhalb der angegebenen Frist dem Geschäftskonto gutgeschrieben wird. Die Kaution beträgt 250 € gleich welcher MTB Bike Marken. Die Eigenbeteiligung bei eigen verschulden von Schäden gleich welcher Art, werden vom Mieter in voller höhe entrichtet, Material - Ersatzteile - Reparatur Zeitaufwand mit einer Stundenvergütung von 68,00€ berechnet.
Anzahlungen sind nach Rücksprache möglich, müssen jedoch in der Höhe von 50% geleistet werden. Die Restzahlung von 50% sind vor Ort bei Übergabe des Fahrzeuges zu entrichten.
3. Leistung und Preis
Die Bestätigung des Vermieters führt dessen Leistungen im Einzelnen und den dafür zu entrichtenden Gesamtpreis auf. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde bei Vertragsabschluss oder vor Ort verlangt, sind zusätzlich zu begleichen. Der Kunde erhält grundsätzlich das von ihm gebuchte Fahrzeug. Das Fahrzeug kann dabei in Farbe und Ausstattung von dem auf der Internetseite oder im Prospekt abgebildeten Modell abweichen. Dies gilt nicht als Leistungsänderung. Sollte es durch Umstände, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, vorkommen, dass ein Fahrzeug kurzfristig nicht zur Verfügung steht, wird dem Mieter kostenlos ein Fahrzeug der nächst höheren Kategorie (Gruppe) angeboten. Gehört das vermietete Fahrzeug zur höchsten Gruppe, wird dem Mieter ein Fahrzeug aus der selben Gruppe angeboten; ein weitergehender Anspruch auf Ausgleich ist ausgeschlossen.
4. Rücktritt vom Mietvertrag durch den Kunden
Bei Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Mieters behalten wir uns vor, folgende Stornogebühren zu berechnen: 1 Woche vor Mietbeginn 100%, 2 Wochen 80%, 3 Wochen 60% und 4 Wochen 50% des gesamten Mietpreises. Darüber hinaus bleibt es dem Mieter unbenommen, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen. Umbuchungen von Terminen und/oder Fahrzeugen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter und durch Rücktritt vom bestehenden Mietvertrag mit nachfolgender Neubuchung möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung wird dabei auf den neuen Mietvertrag angerechnet.
5. Rücktritt durch den Vermieter
Wenn aus Gründen, die außerhalb der Einwirkung des Vermieters liegen (Streiks, terroristische Anschläge, Katastrophen o.ä.), eine bereits bestätigte Vermietung abgesagt werden muss, erfolgt die volle Rückerstattung des vom Mieter bereits bezahlten Betrages. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Des Weiteren kann ein Mietvertrag vom Vermieter mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn eine oder mehrere der in den Mietbedingungen genannten Pflichten des Mieters nicht erfüllt werden, oder ihnen zuwider gehandelt wird. In Folge wird das Mietfahrzeug, sichergestellt und es erfolgt keinerlei Erstattung des Mietpreises.
6. Einhaltung von Vorschriften
Für die Einhaltung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden, die er Mitfahrern oder anderen Verkehrsteilnehmern zufügt.
7. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften und Fahrberechtigung
Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Balearischen Inseln geltenden Pass-, Visa-, Gesundheits-, und Fahrberechtigungsvorschriften und für die Beachtung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Kann der Mieter wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften das gebuchte Fahrzeug nicht übernehmen oder muss er es vorzeitig zurückgeben, ist der Vermieter von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, geleistete Zahlungen des Mieters zurückzuerstatten.
8. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Haftpflichtversicherung geltenden Bestimmungen, die gewissenhafte Pflege und den technischen Zustand der Fahrzeuge. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Mietdauer bemüht sich der Vermieter um Ersatz. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Der Mieter haftet für alle selbstverschuldeten Schäden in vollem Umfang an dem gemieteten Fahrzeug, die aus einer unsachgemäßen Nutzung oder der Verursachung eines Verkehrsunfalls hervorgehen, sowie für daraus resultierende Kosten Dritter, z.B. Bergungskosten usw. Der Mieter haftet ebenso bei Verlust oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeuges.
9. Reklamationen
Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle Leistungsstörungen und Schäden des gemieteten Fahrzeuges sofort dem Vermieter anzuzeigen und dabei alles Zumutbare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Seiten Palma de Mallorca vereinbart.
11. Schlussbestimmungen
Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.
12. Der Vermieter ist bei jeglicher Art von Zwischenfällen unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollten durch nicht Beachtung Schäden entstehen ,haftet der Kunde im vollen Umfang für Abschleppkosten + Reparaturkosten + Mietausfall.